Beispielrechnung des Honorars für die Erstellung einer Genehmigungsplanung
eines Einfamilienhauses oder einer Dachgeschosswohnung

Auf der Grundlage der gültigen HOAI vom 11. August 2009 ( BGBl. I S. 2732 )

Anrechenbare Kosten : 100.000,- €
Honorarzone III – von Satz ( unterster anzusetzender Betrag )
Leistungsphasen 2 bis 4 ( Vorplanung / Entwurfsplanung / Genehmigungsplanung )

 

Diese Leistungsphasen werden mit 24% gemäß § 34 HOAI Absatz 1 der Honorartafel bewertet.

Somit ergibt sich für ein
komplett neu geplantes Einfamilienhaus oder eine Dachgeschosswohnung
ein Honorar in Höhe von 2.986,08 € zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Hier besteht jedoch Einsparpotential.
Wenn auf Unterlagen von bereits realisierter Objekte zurückgegriffen werden kann und nur individuelle Anpassungen vorgenommen werden, so kann in diesem Ausnahmefall ein niedrigeres Honorar vereinbart werden.
Im Einzelfall sind Einsparungen bis zu 30 % möglich!

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